Risikolebensversicherung Vergleich

Online-Vergleich der Risikolebensversicherung

(zuletzt aktualisiert am 27. April 2014)

Eine Lebensversicherung dient dazu, dass im Falle des Todes auch den Hinterbliebenen eine finanzielle Unterstützung gegeben werden kann. Möchte ein Versicherungsnehmer eine Leistung lediglich dann nutzen, wenn er verstirbt, dann ist die Risikolebensversicherung die Form, die genutzt werden sollte. Die andere Variante, wie sie bei der Kapitallebensversicherung vorliegt, erlaubt gleichzeitig den Aufbau von zusätzlichem Vermögen, welches dann, zu einem vorher fest vereinbarten Zeitpunkt, ausgezahlt wird.

Die Risikolebensversicherung kann aber, weil sie halt nur ein Risiko versichert, den Versicherungsnehmern eine günstige Beitragsgestaltung anbieten und dann, wenn eine Versicherung mit einer guten Verzinsung gewählt wird, so auch eine hohe Auszahlung garantieren. Ganz entscheidend ist es aber, dass der Versicherungsnehmer sich bewusst macht, was oder wen er mit der Risikolebensversicherung absichern möchte. Denn es werden drei unterschiedliche Varianten angeboten, die alle zwar dieselbe Leistung beinhalten, die Auszahlung einer Versicherungssumme bei dem Tod des Versicherungsnehmers, aber alle sind sehr unterschiedlich. So kann eine Risikolebensversicherung den Sinn haben, dass ein Kredit abgesichert wird. Die Risikolebensversicherung sollte hier dem Kreditbetrag angepasst werden; auch eine fallende Leistungssumme, wie auch der Kreditbetrag sein wird, der abgesichert sein soll, ist machbar. Die Absicherung der Familie steht aber immer im Vordergrund. Nicht nur, dass die Immobilie gehalten werden kann, auch der Immobilienkredit, sondern auch, dass das Leben der Hinterbliebenen in der folgenden Zeit zu gleichen Bedingungen weitergeführt werden kann, ist das Ziel der Risikolebensversicherung. So ist es entscheidend, dass die Leistungssumme sorgsam gewählt wird, sodass alle Kosten gedeckt sind und zudem auch ein Polster eingerechnet worden ist. Eine nachträgliche Anpassung der Versicherungssumme ist nicht bei allen Gesellschaften auch zulässig. Daneben spielt auch die Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung eine entscheidende Rolle. Das Risiko ist an der Laufzeit bemessen, sodass auch nur dann, wenn während der Laufzeit der Tod eintritt, eine Leistung gewährt werden kann. Sollte der Todesfall nicht eintreten, dann wird der Leistungsanspruch verfallen. 

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